Dr. Thomas R. Dietrich
Chief Executive Officer
IVAM Microtechnology Network
Mar. 17, 2020
Business
Dr. Thomas R. Dietrich
Chief Executive Officer
IVAM Microtechnology Network

Herausforderung CORONA – das sollten KMU jetzt wissen!

In eigener Sache: IVAM ist weiterhin für Sie da – auch mit (neuen) digitalen Mitteln

In der IVAM-Geschäftsstelle haben wir uns den aktuellen Bedingungen angepasst. Die Gesundheit sowohl unserer Mitarbeiter aber auch aller unserer Partner hat höchste Priorität. 

Aus diesem Grund haben wir folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Unsere Mitarbeiter arbeiten im Homeoffice, sofern keine dringenden Arbeiten im Büro erledigt werden müssen. Die telefonische Erreichbarkeit ist dabei nach wie vor über die bekannten Telefonnummern gegeben.
  • Alle persönlichen Meetings sind solange ausgesetzt, bis die Lage sich wieder normalisiert hat und die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen zurückgenommen worden sind. Wir versuchen, keine der geplanten Besprechungen ausfallen zu lassen, sondern durch Telefonkonferenzen zu ersetzen.
  • Alle Veranstaltungen, Seminare, Workshops, Messen bis Anfang Mai wurden bereits von uns verschoben. Wir beobachten die Lage täglich und werden rechtzeitig darüber informieren, falls wir dieses Vorgehen auch darüber hinaus verlängern müssen.

Sofern man etwas Positives darin sehen kann, ist es vielleicht der Aspekt, dass wir im Eiltempo noch digitaler werden. Wir nutzen nun alle unsere digitalen Kommunikationstools intensiv, richten zusätzliche VPN-Arbeitsplätze ein und arbeiten mit neuen Konferenztools, etc. Wir werden in den nächsten Wochen in diesem Bereich viel lernen und einiges davon auch sicherlich nach Beendigung der Krise weiterhin nutzen.

Mit diesen Maßnahmen wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, dass die Ausbreitung des Virus verlangsamt wird, so dass unser Gesundheitssystem mit den Auswirkungen fertig werden kann. 

Negative wirtschaftliche Auswirkungen sind kaum noch zu beziffern

Alle getroffenen Maßnahmen sind wichtig und sinnvoll für unser aller Gesundheit. Allerdings werden sie ebenfalls große negative Folgen für unsere Wirtschaft haben – für uns alle!

Veranstaltungen fallen aus, Lieferketten sind bereits unterbrochen, Produktionen stehen still, Forschungsprojekte müssen ihre Arbeiten verschieben usw. Dies trifft uns alle. Besonders schnell und hart trifft es dabei natürlich kleine und mittelständische Unternehmen, die kein großes Finanzpolster aufweisen.

Hier hat die Bundesregierung genauso wie viele der Landesregierungen großzügig Hilfe angeboten. Dabei ist es natürlich wichtig, jedes potenziell in Frage kommende Unterstützungsangebot von Bund und Ländern zu kennen und sich regelmäßig auf den aktuellen Stand zu bringen.


Aus diesem Grund möchten wir Ihnen hier ein paar Informationen zusammenstellen, um Ihnen den Überblick zu erleichtern: 
(Stand: 17. März 2020)

1. Personalkostenübernahme für von Quarantäne betroffene Betriebe 

Anordnung und Organisation einer Quarantäne erfolgen nach dem Infektionsschutzgesetz durch die örtlich zuständigen Landesgesundheitsbehörden. Das kann unter anderem bedeutet, dass Menschen den Ort, an dem sie sich befinden, nicht verlassen oder andere Orte nicht betreten dürfen, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt wurden.

Bekommen Mitarbeiter weiterhin Gehalt im Falle einer verordneten Quarantäne? Grundsätzlich gilt: Wer ohne eigenes Verschulden von der Arbeit fern bleibt, hat Anspruch auf Entgelt.

Arbeitnehmer und auch Selbstständige sowie Freiberufler können in dieser Hinsicht also beruhigt sein. Das Gehalt von Angestellten zahlt der Arbeitgeber ganz regulär weiter. Dieser ist per Gesetz (§ 615 Satz 3 BGB) dazu verpflichtet. Wird der Betrieb aus Sicherheitsgründen geschlossen, wird dies als Betriebsrisiko des Arbeitgebers bewertet. Arbeitgeber können aber die Lohnfortzahlungen von zuständigen Ämtern zurückfordern.

Der Arbeitgeber ist für sechs Wochen nach Beginn des Verdienstausfalls daran gebunden, das Entgelt weiterzuzahlen. Sollte die Quarantäne diese sechs Wochen überschreiten, bekommt der Arbeitnehmer Krankengeld von seiner Krankenkasse. Die Höhe des Krankengeldes wird individuell berechnet.

Selbstständige und Freiberufler sind ebenfalls abgesichert: Bei ihnen kommt der Staat für die Entschädigung auf. Diese muss individuell auf Grundlage der letzten verzeichneten Jahreseinnahmen berechnet werden.

Sollte wegen des Corona-Virus eine Quarantäne ausgesprochen werden, kann von den Unternehmen eine Entschädigung für betroffene Beschäftigte (Personalkosten) beantragt werden. Die Quarantäne muss durch die zuständige Behörde angeordnet worden sein. Die zuständige Behörde im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist die örtliche Ordnungsbehörde (Gesundheits-/Ordnungsamt). Dem Arbeitgeber werden die Leistungen, zu denen er nach den §§ 56 ff IfSG verpflichtet ist, auf Antrag erstattet. Der Antrag muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit beim zuständigen Gesundheits-/Ordnungsamt gestellt werden (§ 56 Abs. 11 IfSG).

Weitere Infos dazu unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html

2. Kurzarbeitergeld: Anspruch und Bezug 

Lieferengpässe, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus entstehen, können zu Produktionseinstellungen führen. Behörden können Betriebsschließungen anordnen oder Veranstaltungen absagen. Dies kann zu einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld für die vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten führen. 

Die große Koalition will nach Angaben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Hürden für den Bezug von Kurzarbeitergeld senken. Folgende konkreten Erleichterungen gibt es beim Kurzarbeitergeld:

  • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

Betriebe, die Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergelds vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall.

WICHTIG: Die Gewährung von Kurzarbeitergeld kann nicht einfach nachträglich beantragt werden. Vielmehr ist der Arbeitsausfall bei der Arbeitsagentur unverzüglich gemäß § 99 SGB III anzuzeigen und die Gewährung von Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Kurzarbeitergeld kann für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten bewilligt werden. Kurzarbeitergeld wird in derselben Höhe wie Arbeitslosengeld bezahlt und beträgt 67 bzw. 60 Prozent der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt, das ohne Arbeitsausfall gezahlt worden wäre, und dem pauschaliertem Nettoentgelt aus dem tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt. 

Nähere Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit 

3. Überbrückung von Liquiditätsengpässen  

Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen Unternehmen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung.

Zum einen bieten die Landesregierungen ansässigen Unternehmen eigene Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen oder zumindest Bürgschaften für Kreditanfragen bei Hausbanken. Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner.
 
Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zudem zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert immer die Begleitung durch eine Hausbank.

Die Bundesregierung hat darüber hinaus für alle Unternehmen noch weitere Maßnahmen ergriffen:

A. Steuerliche Erleichterungen:

Es werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Das ist gerade für Freiberufler und kleine Unternehmen sehr wichtig, die sich hierfür mit ihrem Finanzamt in Verbindung setzen sollten.

Insgesamt wird Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet. Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist und entsprechend verfahren wird.

Sprechen Sie die zuständigen Stellen direkt an!

B. Liquiditätshilfen:

Die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen werden erheblich ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Dazu werden etablierten Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht. Unternehmen sollten sich jetzt über ihre Hausbank an die KfW wenden.

KfW-Unterstützung ist über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf der Webseite der KfW und bei allen Banken und Sparkassen. Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.

Weitere Infos:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html

4. Tagesaktuelle Informationen zum Thema  

Da sich die Problemlage täglich ändern kann, ist es empfehlenswert, sich regelmäßig über die folgenden Internetseiten zu informieren:

Bundesregierung

Bundesarbeitsministerium

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Robert Koch Institut

Trotz all dieser staatlichen Hilfen stehen uns allen harte Zeiten bevor. Lassen Sie uns das zusammen meistern! Wir müssen solidarisch auf alle Herausforderungen reagieren, unsere Mitarbeiter schützen, unsere Partner-Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, unterstützen. Dies gilt national in Deutschland aber auch international innerhalb der EU und in der ganzen Welt. 

Solche weltweiten Probleme können wir auch nur mit internationaler Zusammenarbeit lösen. Insbesondere wir als international agierende Hightech-Unternehmen können zusammen Lösungen erarbeiten - zum Wohle aller.

BLEIBEN SIE GESUND!